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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen des wfk-Instituts für Angewandte Forschung GmbH (im Folgenden mit wfk abgekürzt). Die Geschäftsbedingungen gelten in vollem Umfang als vom Auftraggeber akzeptiert, wenn dieser nicht innerhalb von vierzehn Kalendertagen (nach Zusendung per EMail oder Fax bzw. ab Datum des Poststempels) widersprochen hat.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die wfk. Stillschweigen gilt insoweit nicht als Zustimmung.

1. Gegenstand des Auftrages

Grundlage für die Definition des Untersuchungszieles und die Art und den Umfang der Leistungen ist das schriftliche Angebot oder die schriftliche Auftragsbestätigung der wfk.

Der Leistungsumfang bezieht sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf analysenfertige bzw. untersuchungsbereite Proben.

Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfanges bedürfen der Schriftform.

2. Durchführung des Auftrages

Alle Aufträge werden vertraulich mit einem dem Problem angemessenen Aufwand sowie nach dem Stand der Technik und Forschung unter Beachtung nationaler und internationaler Normen sowie der relevanten gesetzlichen Vorschriften bearbeitet. Werden die Methodik oder bestimmte Untersuchungsumfänge vom Auftraggeber vorgegeben, ist die Vollständigkeit oder Angemessenheit der Untersuchungen im Hinblick auf den Untersuchungszweck nicht Gegenstand des Auftrages.

Die wfk behält sich das Recht vor, die Methodik der Untersuchungen zu bestimmen; die wfk kann die Prüfung ausdehnen oder einschränken, wenn dies zur einwandfreien Durchführung der einzelnen Prüfung erforderlich erscheint. Werden durch nachträglich erforderliche Ausweitungen des Prüfungsvorganges die dem Auftraggeber mitgeteilten Prüfkosten um mehr als 25 % überschritten, so ist zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

3. Prüfmaterial

Das Prüfmaterial ist der wfk frachtfrei zuzusenden. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Anlieferung und Verpackung verantwortlich und ist verpflichtet, sämtliche zur Handhabung der Proben relevanten Hinweise in Schriftform beizufügen.

Für die Dauer der Aufbewahrung des Prüfmaterials hat die wfk nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die sie in entsprechenden eigenen Angelegenheiten anwendet.

Restliches Prüfmaterial wird entweder auf Anforderung zurückgesandt oder nach drei Monaten vernichtet, sofern geringe Haltbarkeit eine derart lange Lagerung nicht unmöglich macht. Die Rücksendung von Prüfmaterial erfolgt auf Risiko und Kosten des Auftraggebers.

Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern sie das übliche Maß (Entsorgung über den Hausmüll o. ä.) überschreiten.

4. Prüfergebnisse

Die Prüfergebnisse gelten nur für die untersuchten Proben.

Untersuchungsberichte, Zertifikate und Prüfscheine sind nur verbindlich, wenn sie die Unterschrift der Geschäftsführung tragen.

Erhebt der Auftraggeber binnen eines Monats nach Empfang der Prüfergebnisse gegen das Prüfergebnis Einwendungen, so kann er die gänzliche oder teilweise Wiederholung der Prüfung innerhalb angemessener Frist verlangen. Wird dabei das beanstandete Prüfergebnis bestätigt, so fallen die Kosten der Nachprüfung dem Auftraggeber zur Last.

Die Untersuchungsberichte und Prüfergebnisse dürfen vom Auftraggeber Dritten nur vollständig einschließlich der zugehörigen Anlagen mitgeteilt werden. Eine Verwendung zu Werbezwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der wfk gestattet.

5. Rücktritt

Unvorhergesehene Ereignisse, welche die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistungen erheblich verändern oder eine nachträglich sich herausstellende Unmöglichkeit der Ausführung des Auftrages berechtigen die wfk zum Rücktritt vom Vertrag.

6. Preise

Die Vergütung wird nach dem jeweils gültigen Leistungsverzeichnis der wfk berechnet, sofern nicht für bestimmte Prüfungen schriftlich eine gesonderte Preisvereinbarung getroffen wurde. Sind einzelne Leistungen im Leistungsverzeichnis nicht aufgeführt, erfolgt die Berechnung nach Aufwand.

Die im Leistungsverzeichnis genannten Preise beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf Einzeluntersuchungen bei einer dem Routinebetrieb entsprechenden Bearbeitungsdauer. Die weitere Preisgestaltung sowie die eventuelle Gewährung von Rabatten richten sich nach der Anzahl der zu untersuchenden Proben bzw. der Anzahl der zu untersuchenden Parameter sowie der vereinbarten Bearbeitungszeit. Wünscht der Auftraggeber einen ausführlichen Untersuchungsbericht mit Kommentierung bzw. Interpretation der Ergebnisse, so wird die Erstellung des Berichtes separat berechnet.

Ist für die Probenvorbereitung und die Auswertung der vereinbarten Prüfungen ein besonderer Aufwand erforderlich, wird dieser nach Zeitaufwand entsprechend den Angaben im Leistungsverzeichnis berechnet. Entsprechendes gilt für die Entsorgung des Probenmaterials und der für die Prüfung eingesetzten Chemikalien, sofern hierfür ein gegenüber üblicherweise vorhersehbaren Maßnahmen wesentlich erhöhter Aufwand zu betreiben ist.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

7. Zahlungen

Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

Die wfk ist berechtigt, vom Auftraggeber Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu verlangen.

8. Haftung

Die wfk haftet für Schäden aufgrund von durch leichte Fahrlässigkeit verursachten fehlerhaften Prüfungen oder Prüfungsergebnissen nur maximal bis zum Dreifachen der Auftragssumme.

Eine Haftung der wfk wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die wfk von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter aufgrund der Verwendung von Gutachten, Zertifikaten, Prüfungszeugnissen oder Berichten freizustellen.

9. Sonstiges

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der wfk unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

Erfüllungsort ist Krefeld.

Gerichtsstand ist Krefeld. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.